Veranstaltungen im Volkshaus
Öffentliche Veranstaltungen – unabhängig von der Besucheranzahl -, welche in der bewilligten Veranstaltungsstätte Volkshaus durchgeführt werden, unterliegen einer Meldepflicht bei der Bezirkshauptmannschaft Bruck-Mürzzuschlag. Die Meldung muss spätestens 2 Wochen vor Beginn mit Formular erfolgen.
Ausgenommen vom Veranstaltungsgesetz sind:
Veranstaltungen mit einer Erwerbsausübung wie zB Werbeveranstaltungen, Präsentationen, Flohmärkte, Verkaufs- oder Modeschauen; Veranstaltungen, die überwiegend der Volks- und Erwachsenenbildung dienen wie zB Vorträge, Kurse und Vorlesungen sowie Informationsveranstaltungen ohne Unterhaltungscharakter; Veranstaltungen von Schulen, Veranstaltungen in Kirchen, politische Veranstaltungen samt den der politischen Werbung dienenden Tätigkeit.
Kleinveranstaltungen bis 300 Personen
Kleinveranstaltungen sind Veranstaltungen bei welcher nicht mehr als 300 Personen in der Zeit zwischen 8 – 23 Uhr anwesend sind. Die Dauer nicht mehr als drei Tage beträgt. Diese Veranstaltungen sind am Gemeindeamt meldepflichtig.
Sonstige Veranstaltungen 300 – 1000 Personen
Sonstige Veranstaltungen sind jene, die nicht melde- bzw. bewilligungspflichtig sind und diese unterliegen der Anzeigepflicht beim Gemeindeamt. Die Meldung muss spätestens 6 Wochen vor Beginn mit Formular erfolgen.
Info: Marktgemeindeamt Langenwang, Fr. Manuela Balber, Tel.: +43 (0)3854-6155 24, eMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Link: http://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/75853222/DE/