Trinkwasseruntersuchung Brunnen Pretul Juli 2025
Trinkwasseruntersuchung Hochbehälter Schrittwieser Juli 2025
Lebensmittelhygienisches Gutachten Juli 2025
Abgaben
| 1. | Einheitssatz für den Wasserleitungsbeitrag | € 3,85 je m² | |
| 2. | Wasserverbrauchsgebühr | € 3,73 je m³ | |
| Ermäßigungen: | |||
| - für landwirtschaftliche Betriebe: der 200 m³ übersteigende Verbrauch um 25 % | |||
| - für Gewerbebetriebe: der 500 m³ übersteigende Verbrauch um 25% | |||
| Je angeschlossener Liegenschaft wird ein Mindestverbrauch von 40 m³ jährlich verrechnet. | |||
| 3. | Wasserzählergebühr | bis 5 m³ € 32,36 jährl. | |
| mehr als 5 bis 10 m³ € 35,75 jährl. | |||
| mehr als 10 m³ € 52,81 jährl. | |||
| Allen vorgenannten Beträge beinhalten bereits die gesetzliche Umsatzsteuer von 10%. | |||
| 4. | Anschlussgebühr | ||
| Für die Herstellung der Anschlussleitungen von der Versorgungsleitung der öffentlichen Wasserleitung zur Hausleitung wird eine einmalige Abgabe in der Höhe der tatsächlichen Herstellungskosten der Anschlussleitung erhoben. | |||
| Wassergebührenordnung 2010 idF 01.01.2025 | |||
| Wasserleitungsordnung | |||
| Information zur Wasserversorgung | |||