1. Einheitssatz für den Kanalisationsbeitrag f. Schmutz-, Regen- u. Mischwasserkanäle € 16,50/m²
2. Kanalbenützungsgebühr je verbrauchten m³ Wasser €  3,66/m³
     
 Diese Beträge beinhalten bereits die gesetzliche Umsatzsteuer von 10 %.
 
Befreiung
Bei landwirtschaftlichen Betrieben wird für das im Stall (zur Tränke) verbrauchte Wasser keine Kanalbenützungsgebühr eingehoben. Dies gilt nur dann, wenn diese Betriebe mit einem Subzähler ausgestattet sind.
     
Ermäßigung
Bei Gewerbebetrieben - der 500 m³ übersteigende Verbrauch um 25 % 
     
Kanalabgabenordnung 2010 idF 01.01.2024