1. | Einheitssatz für den Kanalisationsbeitrag f. Schmutz-, Regen- u. Mischwasserkanäle | € 16,50/m² |
2. | Kanalbenützungsgebühr je verbrauchten m³ Wasser | € 3,66/m³ |
Diese Beträge beinhalten bereits die gesetzliche Umsatzsteuer von 10 %. | ||
Befreiung Bei landwirtschaftlichen Betrieben wird für das im Stall (zur Tränke) verbrauchte Wasser keine Kanalbenützungsgebühr eingehoben. Dies gilt nur dann, wenn diese Betriebe mit einem Subzähler ausgestattet sind. |
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Ermäßigung Bei Gewerbebetrieben - der 500 m³ übersteigende Verbrauch um 25 % |
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Kanalabgabenordnung 2010 idF 01.01.2024 |